Eine kontinuierliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten ist im Interesse der Kinder von besonderer Bedeutung.
Erziehungsberechtigte haben im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes ein konstruktives Mitspracherecht. In regelmäßigen Schulelternratssitzungen treffen sich die zwei gewählten Vertreter/innen der sieben Stammgruppen zu einem Austausch und zur Planung von Projekten. Sie werden von der Schulleiterin über die schulische Situation umfassend informiert und wählen aus ihrer Runde Vertreter/innen für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand, für Fachkonferenzen und für den Stadtelternrat.
Darüber hinaus sind wir jedoch sehr daran interessiert, möglichst viele Eltern in das Schulleben mit einzubeziehen. Bereits ein Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder, wird den Eltern auf einem Informationsabend die Schule vorgestellt und die besondere Arbeitsweise, die Montessori-Pädagogik, erläutert. Im Rahmen der Schulanmeldung, die jeweils an zwei Nachmittagen stattfindet, wird in Zusammenarbeit mit den Kindergärten die Sprachentwicklung der Kinder festgestellt. Bei Bedarf erhalten Kinder ein Jahr vor ihrer Einschulung Sprachförderunterricht, wöchentlich eine Unterrichtstunde, die im Kindergarten stattfindet. Nach den Osterferien findet der zweite Informationsabend für die Eltern der Kinder des neuen ersten Schuljahres statt. Nun lernen sie die „Vorbereitete Lernumgebung“ in den Klassenräumen genauer kennen und werden über die konkrete Unterrichtsarbeit informiert. Die vielfältigen Materialien für den Anfangsunterricht werden vorgestellt und erläutert. Kriterien für die Einteilung der Kinder in die sieben Stammgruppen werden besprochen. Auf Wunsch können Eltern morgens im Unterricht hospitieren. Sie erhalten dadurch noch mehr Einblick in die individuelle Arbeitsweise und den Einsatz der Arbeitsmaterialien.
Etwa drei Wochen nach Schuljahresbeginn finden in allen Stammgruppen Elternabende statt. Die Erziehungsberechtigten in jeder Stammgruppe wählen zwei Vertreter/innen für den Schulelternrat. Die Erziehungsberechtigten werden an den Elternabenden umfassend über die Grundsätze der schulischen Erziehung informiert. Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts werden mit ihnen erörtert.
Auch durch Elternbriefe werden die Erziehungsberechtigten über alle schulischen Ereignisse und Unternehmungen genau informiert. Zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bieten wir neben den Elternabenden Elternsprechtage an. Grundlage der Gespräche über die schulische Entwicklung der Kinder ist ihre dokumentierte individuelle Lernentwicklung sowie ihr Arbeits- und Sozialverhalten. Anstelle der Halbjahreszeugnisse führen wir ausführliche Lernberatungsgespräche mit allen Kindern und ihren Eltern durch. Die Kinder des 4. Schuljahres erhalten jedoch ein Halbjahreszeugnis mit Noten. Anstelle der Schullaufbahnempfehlung finden, wie an allen Grundschulen in Niedersachsen, ab dem Schuljahr 2015/16 zwei protokollierte Beratungsgespräche mit den Kindern und ihren Erziehungsberechtigten statt.
Wir möchten den Eltern Einblick in unsere Arbeit geben und sie in den Schulalltag, soweit es möglich ist, miteinbeziehen. Die Eltern können, wenn sie Zeit und Interesse haben, auch als Helfer/innen die Klassenlehrerin im Unterricht unterstützen, besonders während der Freiarbeit oder bei besonderen Aufgaben und Projekten. Ebenso sind Eltern als „Experten“ in der Schule herzlich willkommen. Sie können z.B. von ihrer Arbeit berichten, ihr Hobby vorstellen u.a. Wir sind offen für Anregungen und Ideen, die Eltern vortragen, und wir versuchen diese mit ihnen gemeinsam umzusetzen. Wir bitten die Eltern, uns bei Festen und Feiern zu unterstützen. Bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten (z.B. Schulgarten oder Computereinsatz) oder Projektwochen sind wir dankbar, wenn Eltern mitwirken und ihre Erfahrungen mit einbringen.
Wir wünschen uns eine Erziehungspartnerschaft von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder.